Garantiebedingungen

Bei Rise-Controller gewähren wir dir 1 Jahr Garantie auf alle PS5 und Nintendo Switch Controller. Die Garantie beginnt ab dem Rechnungsdatum und gilt für alle Verkäufe innerhalb Deutschlands. Sollten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler auftreten, gewähren wir dir als Garantiegeber im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen:

  • kostenfreie Reparatur der Ware oder
  • kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel

Die Garantie umfasst alle Material- und Produktionsfehler, die wir bei der Herstellung von Rise-Controllern anwenden. Im Detail werden folgende Schäden durch die Garantie abgedeckt:

  • Bruch des Paddles oder Ausfall der Mikrotaster.
  • Ausfall der LED Beleuchtung.
  • Falls sich der Original-Akku abnutzt oder verschleißt, wird bei einer Leistungsstärke von weniger als 50% ein Akkutausch durchgeführt.
  • Ausfall der Mikrotaster für das Trigger-System (L2/R2).
  • Ausfall der Mikrotaster für das Bumper-System (L1/R1).

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch:

  • Missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung
  • Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub)
  • Gewaltanwendung (z.B. Schlag, Stoß, Fall)
  • eigene Reparaturversuche (Sobald der Controller geöffnet wurde, erlischt die Garantie)
  • normaler Verschleiß

Im Garantiefall kannst du dich an folgende Adresse wenden: Rise-Controller, FrankenStr.24, 95448 Bayreuth, E-Mail: info@rise-controller.de

Im Falle der Inanspruchnahme der Garantieleistung wird vorausgesetzt, dass uns auf unser Verlangen hin die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglicht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden wird. Die Verwendung der Originalverpackung ist hierbei besonders empfehlenswert.

Für die Beantragung der Garantieleistung musst du uns auf Verlangen einen Kaufnachweis zur Verfügung stellen. Wir bitten um Verständnis, dass wir als Hersteller ohne Zurverfügungstellung eines Kaufnachweises die Garantieleistung ablehnen können. Als Kaufnachweis genügt bereits ein Screenshot eines Kontoauszugs, aus dem genau hervorgeht, um welche Bestellnummer es sich handelt.